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Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 12.03.2025

 

Nachstehend finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ankerplatz Immobilien UG (haftungsbeschränkt).

 

Mit Abschluss eines Maklervertrages durch einen Verkäufer oder Vermieter, mit der Anforderung eines Exposés durch einen Käufer oder Mieter, mit Objekt-Besichtigungen durch einen Käufer oder Mieter, mit der Aufnahme von Verhandlungen zwischen einem Käufer und Verkäufer oder einem Mieter und Vermieter hinsichtlich eines von Ankerplatz Immobilien UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Objektes,  oder mit der Verwendung unserer Unterlagen (z.B. durch Kontaktaufnahme mit uns oder der anderen Vertragspartei) durch einen Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Nutzer“ bezeichnet), werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt:

 

  1. Alle Angaben in unseren Angeboten und Exposés (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Offerten“ bezeichnet) basieren auf Informationen, die vom Eigentümer bzw. von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Sämtliche Informationen sind vom Käufer oder Mieter zu prüfen. Irrtümer, Auslassungen sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle Offerten erfolgen freibleibend und unverbindlich.

  2. Die in unseren Offerten enthaltenen Grundrisse, Visualisierungen und Flächenangaben dienen nur der Veranschaulichung und sind weder maßstabsgetreu noch verbindlich. Maßgeblich sind allein die Inhalte des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter oder des notariellen Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Hauptvertrag“ bezeichnet).

  3. Bei Abschluss eines Hauptvertrages ist vom jeweiligen Nutzer die in den jeweiligen Offerten aufgeführte Provision oder Courtage (nachstehend gemeinschaftlich als „Provision“ bezeichnet) zu zahlen. Die Provision ist fällig bei Abschluss des Hauptvertrages, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken. Wir erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber den jeweiligen Vertragsparteien des Hauptvertrages. Sofern in den Offerten keine gesonderte Provision aufgeführt wurde, gilt folgendes:

    1. Bei einem Kaufvertrag als Hauptvertrag verpflichten sich Verkäufer und Käufer uns als Makler von der Gesamtprovision i.H.v. 5% (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt) vom Kaufpreis einen Anteil in jeweils gleicher Höhe, d.h. je Partei 2,5% (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt) vom Kaufpreis zu bezahlen.

    2. Bei einem Vermietungsvertrag als Hauptvertrag zahlt der Vermieter eine Provision i.H.v. 1,5 Nettokaltmieten (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt), es sei denn, wir wurden ausschließlich vom Mieter mit der Vermittlung beauftragt – in diesem Fall zahlt der Mieter eine Provision i.H.v. 1,5 Nettokaltmieten (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt).

  4. Bezieht sich die Offerte auf ein zu verkaufendes Objekt, erklären sich Käufer und Verkäufer damit einverstanden, dass wir auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass wir nur für eine Vertragspartei tätig werden.

  5. Wir haben Anspruch auf eine Ausfertigung des Hauptvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen haben wir das Recht unseren Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel innerhalb des notariellen Kaufvertrags beurkunden zu lassen.

  6. Wir haften nicht für die Zahlungsfähigkeit der vermittelten Vertragspartei.

  7. Die Grunderwerbsteuer sowie die Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.

  8. Der Inhalt unserer Offerten (nachstehend als „Offerteninformationen“ bezeichnet) ist vertraulich und nur für den Nutzer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den er die Offerteninformationen ganz oder teilweise weitergegeben hat, den Hauptvertrag abschließt. Die Provision wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig, der sich aus der Weitergabe der Offerteninformationen ergeben sollte.

  9. Ist einem Käufer oder Mieter das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots, mitzuteilen und auf Aufforderung nachzuweisen.  Erhalten wir eine solche Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Käufer oder Mieter mit einer entsprechenden späteren Behauptung ausgeschlossen.

  10. Der Nutzer gibt mit Inanspruchnahme usnerer Offerten seine Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung die unter https://ankerplatzimmobilien.de/datenschutz-maklervertrag abgerufen werden kann.

  11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.

  12. Gerichtsstand ist Hamburg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 12.03.2025

 

Nachstehend finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ankerplatz Immobilien UG (haftungsbeschränkt).

 

Mit Abschluss eines Maklervertrages durch einen Verkäufer oder Vermieter, mit der Anforderung eines Exposés durch einen Käufer oder Mieter, mit Objekt-Besichtigungen durch einen Käufer oder Mieter, mit der Aufnahme von Verhandlungen zwischen einem Käufer und Verkäufer oder einem Mieter und Vermieter hinsichtlich eines von Ankerplatz Immobilien UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Objektes,  oder mit der Verwendung unserer Unterlagen (z.B. durch Kontaktaufnahme mit uns oder der anderen Vertragspartei) durch einen Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Nutzer“ bezeichnet), werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt:

 

  1. Alle Angaben in unseren Angeboten und Exposés (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Offerten“ bezeichnet) basieren auf Informationen, die vom Eigentümer bzw. von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Sämtliche Informationen sind vom Käufer oder Mieter zu prüfen. Irrtümer, Auslassungen sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle Offerten erfolgen freibleibend und unverbindlich.

  2. Die in unseren Offerten enthaltenen Grundrisse, Visualisierungen und Flächenangaben dienen nur der Veranschaulichung und sind weder maßstabsgetreu noch verbindlich. Maßgeblich sind allein die Inhalte des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter oder des notariellen Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Hauptvertrag“ bezeichnet).

  3. Bei Abschluss eines Hauptvertrages ist vom jeweiligen Nutzer die in den jeweiligen Offerten aufgeführte Provision oder Courtage (nachstehend gemeinschaftlich als „Provision“ bezeichnet) zu zahlen. Die Provision ist fällig bei Abschluss des Hauptvertrages, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken. Wir erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber den jeweiligen Vertragsparteien des Hauptvertrages. Sofern in den Offerten keine gesonderte Provision aufgeführt wurde, gilt folgendes:

    1. Bei einem Kaufvertrag als Hauptvertrag verpflichten sich Verkäufer und Käufer uns als Makler von der Gesamtprovision i.H.v. 5% (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt) vom Kaufpreis einen Anteil in jeweils gleicher Höhe, d.h. je Partei 2,5% (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt) vom Kaufpreis zu bezahlen.

    2. Bei einem Vermietungsvertrag als Hauptvertrag zahlt der Vermieter eine Provision i.H.v. 1,5 Nettokaltmieten (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt), es sei denn, wir wurden ausschließlich vom Mieter mit der Vermittlung beauftragt – in diesem Fall zahlt der Mieter eine Provision i.H.v. 1,5 Nettokaltmieten (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt).

  4. Bezieht sich die Offerte auf ein zu verkaufendes Objekt, erklären sich Käufer und Verkäufer damit einverstanden, dass wir auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass wir nur für eine Vertragspartei tätig werden.

  5. Wir haben Anspruch auf eine Ausfertigung des Hauptvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen haben wir das Recht unseren Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel innerhalb des notariellen Kaufvertrags beurkunden zu lassen.

  6. Wir haften nicht für die Zahlungsfähigkeit der vermittelten Vertragspartei.

  7. Die Grunderwerbsteuer sowie die Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.

  8. Der Inhalt unserer Offerten (nachstehend als „Offerteninformationen“ bezeichnet) ist vertraulich und nur für den Nutzer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den er die Offerteninformationen ganz oder teilweise weitergegeben hat, den Hauptvertrag abschließt. Die Provision wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig, der sich aus der Weitergabe der Offerteninformationen ergeben sollte.

  9. Ist einem Käufer oder Mieter das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots, mitzuteilen und auf Aufforderung nachzuweisen.  Erhalten wir eine solche Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Käufer oder Mieter mit einer entsprechenden späteren Behauptung ausgeschlossen.

  10. Der Nutzer gibt mit Inanspruchnahme usnerer Offerten seine Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung die unter https://ankerplatzimmobilien.de/datenschutz-maklervertrag abgerufen werden kann.

  11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.

  12. Gerichtsstand ist Hamburg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Stand 12.03.2025

 

Nachstehend finden Sie die Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ankerplatz Immobilien UG (haftungsbeschränkt).

 

Mit Abschluss eines Maklervertrages durch einen Verkäufer oder Vermieter, mit der Anforderung eines Exposés durch einen Käufer oder Mieter, mit Objekt-Besichtigungen durch einen Käufer oder Mieter, mit der Aufnahme von Verhandlungen zwischen einem Käufer und Verkäufer oder einem Mieter und Vermieter hinsichtlich eines von Ankerplatz Immobilien UG (haftungsbeschränkt) angebotenen Objektes,  oder mit der Verwendung unserer Unterlagen (z.B. durch Kontaktaufnahme mit uns oder der anderen Vertragspartei) durch einen Verkäufer, Vermieter, Käufer oder Mieter (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Nutzer“ bezeichnet), werden die nachstehenden Bedingungen anerkannt:

 

  1. Alle Angaben in unseren Angeboten und Exposés (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Offerten“ bezeichnet) basieren auf Informationen, die vom Eigentümer bzw. von Dritten zur Verfügung gestellt wurden. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Angaben wird nicht übernommen. Sämtliche Informationen sind vom Käufer oder Mieter zu prüfen. Irrtümer, Auslassungen sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Alle Offerten erfolgen freibleibend und unverbindlich.

  2. Die in unseren Offerten enthaltenen Grundrisse, Visualisierungen und Flächenangaben dienen nur der Veranschaulichung und sind weder maßstabsgetreu noch verbindlich. Maßgeblich sind allein die Inhalte des Mietvertrages zwischen Mieter und Vermieter oder des notariellen Kaufvertrags zwischen Käufer und Verkäufer (nachstehend insgesamt und jeweils einzeln als „Hauptvertrag“ bezeichnet).

  3. Bei Abschluss eines Hauptvertrages ist vom jeweiligen Nutzer die in den jeweiligen Offerten aufgeführte Provision oder Courtage (nachstehend gemeinschaftlich als „Provision“ bezeichnet) zu zahlen. Die Provision ist fällig bei Abschluss des Hauptvertrages, selbst wenn wir bei dem Vertragsabschluss nicht mitwirken. Wir erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber den jeweiligen Vertragsparteien des Hauptvertrages. Sofern in den Offerten keine gesonderte Provision aufgeführt wurde, gilt folgendes:

    1. Bei einem Kaufvertrag als Hauptvertrag verpflichten sich Verkäufer und Käufer uns als Makler von der Gesamtprovision i.H.v. 5% (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt) vom Kaufpreis einen Anteil in jeweils gleicher Höhe, d.h. je Partei 2,5% (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt) vom Kaufpreis zu bezahlen.

    2. Bei einem Vermietungsvertrag als Hauptvertrag zahlt der Vermieter eine Provision i.H.v. 1,5 Nettokaltmieten (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt), es sei denn, wir wurden ausschließlich vom Mieter mit der Vermittlung beauftragt – in diesem Fall zahlt der Mieter eine Provision i.H.v. 1,5 Nettokaltmieten (gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet; sollte bei Fälligkeit der Vergütung doch eine Umsatzsteuerpflicht bestehen, so sind wir nicht zur Erhöhung der Provision berechtigt).

  4. Bezieht sich die Offerte auf ein zu verkaufendes Objekt, erklären sich Käufer und Verkäufer damit einverstanden, dass wir auch für die jeweils andere Vertragspartei tätig werden, es sei denn, es wurde ausdrücklich vereinbart, dass wir nur für eine Vertragspartei tätig werden.

  5. Wir haben Anspruch auf eine Ausfertigung des Hauptvertrages. Bei notariellen Kaufverträgen haben wir das Recht unseren Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel innerhalb des notariellen Kaufvertrags beurkunden zu lassen.

  6. Wir haften nicht für die Zahlungsfähigkeit der vermittelten Vertragspartei.

  7. Die Grunderwerbsteuer sowie die Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.

  8. Der Inhalt unserer Offerten (nachstehend als „Offerteninformationen“ bezeichnet) ist vertraulich und nur für den Nutzer bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. Der Nutzer verpflichtet sich zur Zahlung der vollen Provision, wenn der Dritte, an den er die Offerteninformationen ganz oder teilweise weitergegeben hat, den Hauptvertrag abschließt. Die Provision wird bei Abschluss des Hauptvertrages fällig, der sich aus der Weitergabe der Offerteninformationen ergeben sollte.

  9. Ist einem Käufer oder Mieter das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 (drei) Tagen ab Entgegennahme unseres Angebots, mitzuteilen und auf Aufforderung nachzuweisen.  Erhalten wir eine solche Mitteilung nicht oder nicht rechtzeitig, ist der Käufer oder Mieter mit einer entsprechenden späteren Behauptung ausgeschlossen.

  10. Der Nutzer gibt mit Inanspruchnahme usnerer Offerten seine Zustimmung zu unserer Datenschutzerklärung die unter https://ankerplatzimmobilien.de/datenschutz-maklervertrag abgerufen werden kann.

  11. Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen sollen Regelungen treten, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommen und im Übrigen der vertraglichen Vereinbarung nicht zuwiderlaufen.

  12. Gerichtsstand ist Hamburg.

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